Zu Chartern sind entweder das komplette Schiff, auch Vollcharter genannt, oder Teile und Räume des Schiffes, die Teilcharter.
Hier sind rechtliche Unterschiede zu beachten. Wird das unbemannte Schiff gechartert hat der Charterer in Eigenregie für die Bereedung zu sorgen. Zudem trägt er während des gesamten vereinbarten Nutzungszeitraums die Kosten für Wartung, Reparaturen und Betriebsstoffe.
Die unbemannte Charter im englischen bareboard charter genannt, wird mit einem Tagessatz verrechnet. Ausfälle aufgrund technischer Defekte oder ähnlichem gehen während der Nutzphase zu Lasten des Charterers.
Wird auf Zeit gechartert, das so genannte time charter im Fachjargon, hat der Eigentümer des Schiffes ein bemanntes, betriebsbereites und ladefähiges Schiff zu stellen. Entweder für eine Einzelfahrt oder über einen festgelegten Zeitraum. In diesem Modell bleibt der Schiffeigentümer weiterhin verantwortlich für die Instandhaltung und einwandfreien Zustand des Schiffes. Fällt das Schiff während dieser Art der Charter aus, so muss der Charterer für die Ausfallzeit finanziell nicht aufkommen. Nur die Treibstoffkosten sind auch in diesem Chartermodell vom Charterer zu tragen.

Unter dem englischen Begriff Charter versteht man in der Schifffahrt die per Vertrag geregelte vorübergehende Überlassung eines Schiffes zur Binnenfahrt gegen Entrichtung einer Nutzungsgebühr. Das Schiff wird während dieser Zeit von anderen Personen als den Eigentümern genutzt.
Die Chartereinnahmen dienen in erster Linie zur Deckung der laufenden Kosten des Schiffsbetriebs. Bestehen nach Abzug der Fixkosten und der Liquiditätsreserven noch Gewinnerlöse werden diese an die Anteilseigner ausgeschüttet.
Sicher bieten langfristige Charterverträge auf den ersten Blick eine gewisse Kontinuität an Einnahmen. Allerdings können Charterraten auch enormen Schwankungen unterliegen. Im für den Anleger schlimmsten Fall steigt der Chartersatz auf dem freien Markt weit über den vereinbarten Betrag im Vertrag. Oder er sinkt deutlich ab und der Charterer will nach verhandeln, um sich besser zu stellen. Das einzig beruhigende ist und bleibt bei diesen langfristigen Verträgen einfach die Sicherheit der stetigen Einnahmen, auch wenn sie gegebenenfalls auch einmal niedriger ausfallen sollten.
Allerdings sollten Investoren immer auch einen Blick für die Kosten und Preise für Schmierstoffe und Treibstoff haben, denn möglicherweise muss dieser Kostendruck durch rentablere Charterabschlüsse kompensiert werden. 
| Ein Flottenfond oder lieber ein Einzelschiff? - Verschiedene Möglichkeiten der Schiffsbeteiligungen |

Was ist ein Flottenfond? Unter einer Flotte versteht man eine Mehrzahl an baugleichen Schiffen. Unter einem Flottenfond die Beteiligung durch Anteilserwerb an einer Schiffsflotte.
Ein Flottenfonds bietet sich deshalb an, da eventuelle kurzfristige Marktschwankungen eines einzelnen Charterschiffes von den anderen Schiffen aufgefangen werden können. Erträge können durch die Mehrzahl an Schiffsanteilen erhöht werden. Es kann sich auch um ein spezielles Schiffsportfolio von gemischten Schiffsbeteiligungen handeln (Baugleichheit ist nicht zwingend erforderlich), die in einem ausgewogenem Chancen/Risikoverhältnis zueinander stehen, eine recht sinnvolle Lösung. Aber auch ein Einzelschiff kann unter gewissen Umständen einem Flottenfonds angehören. Dann etwa, wenn es zusammen mit einer Anzahl anderer Schiffe einen Erlöspool bildet.
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